Mindestalter:21 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 20,5 Jahren)18 Jahre oNach erfolgreicher GrundqualifikationoWenn der Führerschein Bestandteil der Berufsausbildung ist Fahrzeugart:Alle Kraftfahrzeuge der Klasse C mit AnhängerBemerkung:Klasse C als VorbesitzBefristet auf 5 Jahre, danach erneute körperlicher EignungstestEinschluss der Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz der klasse D1 und DE bei Vorbesitz der klasse DErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ärztliches ZeugnisAugenärztliches GutachtenEin biometrisches PassfotoEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung:6 mal 90 Min Grundunterricht4 mal 90 Min spezifischer UnterrichtPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 5 ÜberlandfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 3 Überland und Zug 5 Überland 2 AutbahnfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 1 Autobahn und Zug 2 Autobahn 3 NachtfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 0 Nachtfahrt und Zug 3 NachtfahrtTheoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 75 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 45 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten