Mindestalter:
Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1
Beginn der Ausbildung ½ Jahr vor Ablauf der 2 Jahre
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
o
Maximal 35 kw ca. 48 PS
o
Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kg/kw
o
das Motorrad darf ungedrosselt 70 kw ca. 96 PS nicht übersteigen
Einschluss:
Klasse AM und A1
Erforderliche Unterlagen:
Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
Ein biometrisches Passfoto
Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
o
Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen
Theoretische Ausbildung:
KEINE
Praktische Ausbildung:
Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben,
Theoretische Prüfung:
KEINE
Praktische Prüfung:
Darf 1 Monat vor Erreichen der 2 Jahresfrist gemacht werden
Prüfungsdauer 40 Min
davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min
Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten