Mindestalter: 21 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 20,5 Jahren) 18 Jahre o Nach erfolgreicher Grundqualifikation o Wenn der Führerschein Bestandteil der Berufsausbildung ist Fahrzeugart: Alle Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger Bemerkung: Klasse C als Vorbesitz Befristet auf 5 Jahre, danach erneute körperlicher Eignungstest Einschluss der Klasse BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz der klasse D1 und DE bei Vorbesitz der klasse D Erforderliche Unterlagen: Führerscheinantrag (bekommst Du von uns) Ärztliches Zeugnis Augenärztliches Gutachten Ein biometrisches Passfoto Einen Erste Hilfebescheinigung o Eine Liste der Anbieter findest Du hier Theoretische Ausbildung: 6 mal 90 Min Grundunterricht 4 mal 90 Min spezifischer Unterricht Praktische Ausbildung: Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 5 Überlandfahrten o Bei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 3 Überland und Zug 5 Überland 2 Autbahnfahrten o Bei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 1 Autobahn und Zug 2 Autobahn 3 Nachtfahrten o Bei gemeinsamer Ausbildung C und CE Solo 0 Nachtfahrt und Zug 3 Nachtfahrt Theoretische Prüfung: Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden Praktische Prüfung: Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden Prüfungsdauer 75 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 45 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
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Unser Büro ist für Dich geöffnet: Montag.: 09:00 bis 12:00 Mittwoch.: 13:00 bis 16:00 und 19:00 bis 20:30 Freitag.: 09:00 bis 12:00 Der 2. Samstag im Monat 10:00 bis 13:00 Tel: 08072/8452 EMail: info@fahrschule-wh.de
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Klasse CE
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