Mindestalter:18 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren)Fahrzeugart:Alle Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger wenn:oAnhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werdenoAnhänger über 750 kg, wenn die Summe der Kombination nicht über 12 t zulässige Gesamtmasse beträgtBemerkung:Klasse C1 als Vorbesitzbefristet bis zum 50ten Lebensjahres dann alle 5 Jahre erneute ärtztliche UntersuchungErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ärztliches ZeugnisAugenärztliches GutachtenEin biometrisches PassfotoEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du HierTheoretische Ausbildung: KEINEPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 3 ÜberlandfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C1 und C1E Solo: 1 Überland und Zug: 3 Überland 1 AutbahnfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C1 und C1E Solo: 1 Autobahn und Zug: 1 Autobahn 1 NachtfahrtenoBei gemeinsamer Ausbildung C1 und C1E Solo: 0 Nachtfahrt und Zug: 2 Nachtfahrt Theoretische Prüfung:KEINEPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 75 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 45 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten