Mindestalter:21 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 20,5 Jahren)18 Jahre oNach erfolgreicher GrundqualifikationoWenn der Führerschein Bestandteil der Berufsausbildung ist Fahrzeugart:Alle Kraftfahrzeuge mit:oÜber 3,5 t aber maximal Zulässige GesamtmasseoAusgenommen Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und AoMaximal 8 Fahrgäste plus 1 FahrerAnhängerregelungoAnhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werdenBemerkung:Klasse B als VorbesitzEinschluss der Klasse C1Erforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ärztliches ZeugnisAugenärztliches GutachtenEin biometrisches PassfotoEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung: 6 mal 90 Min Grundunterricht10 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse B 4 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1 2 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse DPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 5 Überlandfahrten bei Vorbesitz der Klasse B3 Überlandfahrten bei Vorbesitz der Klasse C12 Autbahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse B 1 Autbahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse C13 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse B1 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse C1Theoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 75 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 45 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten