Mindestalter:
18 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren)
17 Jahre bei begleitetem Fahren
(Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
o
Anhänger mit maximal 750 kg zulässige
Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden
o
Bei Anhängern über 750 kg zulässige
Gesamtmasse darf das Zugfahrzeug 3,5t haben
und der Anhänger auch 3,5t.
Also in der Summe 7 t zulässige Gesamtmasse
Bemerkung:
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen:
Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
Ein biometrisches Passfoto
Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
o
Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen
Theoretische Ausbildung:
KEINE
Praktische Ausbildung:
Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben,
3 Überlandfahrten
1 Autbahnfahrten
1 Nachtfahrten
Theoretische Prüfung:
KEINE
Praktische Prüfung:
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Prüfungsdauer 45 Min
davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min
Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
Unser Büro ist für Dich geöffnet:
Montag.:
09:00 bis 12:00
Mittwoch.:
13:00 bis 16:00 und 19:00 bis 20:30
Freitag.:
09:00 bis 12:00
Der 2. Samstag im Monat 10:00 bis 13:00
Tel: 08072/8452
EMail: info@fahrschule-wh.de
Zahlungsmethoden:
Überweisen:
IBAN: DE91 7115 1020 0000 4209 76
Kontoinhaber: Fahrschule Weilnhammer