Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500kg).
Mindestalterbegleitendes Fahren 17 Jahre
Erforderlicher Vorbesitzkeiner
EinschlussKlasse M und L
UnterlagenPass oder Personalausweis
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie
Grundunterricht12 x 90min
6 x 90min (bei Vorbesitz irgendeiner anderen Klasse)
spezifischer Unterricht2 x 90min
Praxis
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)
  Überland5 x 45min
  Autobahn4 x 45min
  Nachtfahrt3 x 45min
- Angaben ohne Gewähr-
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger die nicht in die Klasse B fallen)
Mindestalter18 Jahre
Erforderlicher VorbesitzKlasse B
EinschlussKlasse M und L
UnterlagenPass oder Personalausweis
Lichtbild (35mm x 45mm - Halbprofil)
Sehtest
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Theorie
Grundunterrichtkeiner, nur praktische Ausbildung
spezifischer Unterrichtkeiner, nur praktische Ausbildung
Praxis
Grundfahrstunden nicht vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)
  Überland3 x 45min
  Autobahn1 x 45min
  Nachtfahrt1 x 45min
- Angaben ohne Gewähr-
© 2006 | Produktion: ATNIC