Mindestalter:24 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 23,5 Jahren)23 Jahre onach beschleunigter Grundqualifikation, 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt aufLinienverkehr bis 50km), 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.Fahrzeugart:Alle Kraftfahrzeuge mit:omehr als 8 Fahrgastplätzen oAusgenommen Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und AAnhängerregelungoAnhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werdenBemerkung:Vorbesitz Klasse B Befristet auf 5 Jahre, danach erneute körperlicher Eignungstestbeinhaltet Klasse D1E; BE und C1E bei Vorbesitz der Klasse CErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ärztliches ZeugnisAugenärztliches GutachtenArbeitsmedizinisches Gutachten (Belastbarkeit usw.)Ein biometrisches PassfotoEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung: 6 mal 90 Min Grundunterricht18 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse B 8 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse C oder D112 mal 90 Min spezifischer Unterricht bei Vorbesitz der Klasse C1Praktische Ausbildung:Grundausbildung (normale Fahrstunden)o45 Fahrstunden bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahreo33 Fahrstunden bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahreo14 Fahrstunden bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahreo 7 Fahrstunden bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahreo20 Fahrstunden bei Vorbesitz der Klasse D1•Sonderfahrteno22 Überland bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahreo12 Überland bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahreo16 Überland bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahreo 8 Überland bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahreo 5 Überland bei Vorbesitz der Klasse D1o14 Autobahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahreo 8 Autobahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahreo 8 Autobahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahreo 4 Autobahnfahrten bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahreo 5 Autobahn bei Vorbesitz der Klasse D1o 8 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 bis 2 Jahreo 5 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 mehr als 2 Jahreo 6 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse C bis 2 Jahreo 3 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse C mehr als 2 Jahreo 5 Nachtfahrten bei Vorbesitz der Klasse D1Theoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 75 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 45Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten